Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fibu-Gastro-Service
§ 1 Gegenstand
Die vom Auftragnehmer Rolf Binninger,Fibu-Gastro-Service, Lessingstraße 28, 97990 Weikersheim zu erbringenden Leistungen umfassen im wesentlichen folgende Bereiche.
Vorbereitende Buchhaltungsarbeiten,( unter Einhaltung der Beschränkungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ) Datenerfassung, Korrespondenz, Serienbriefe, Auftragsbearbeitung, Angebots – und Rechnungserstellung Büroorganisatorische Tätigkeiten, Archivierung auf CD, Falten, kurvertieren, Versenden der Post,Erstellung, Entwurf von Werbeanzeigen, Prospekte, Handzettel, Geschäftsformulare unter Excel, etc. Unternehmensberatung
Für sie gelten gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss
Zum Vertragsabschluss bedarf es der Auftragserteilung des Auftragsgebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragsnehmer. Beides – Auftragserteilung und Auftragsbestätigung – müssen schriftlich erteilt werden. Sie können auch per email erfolgen.
§ 3 Vergütung / Zahlungsbedingungen
- Es gilt die Preisliste vom 01.08.2009
- Die Rechnungsbeträge sind 7 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto auf das Konto Nr. 1079565
bei der Sparkasse Tauberfranken ( BLZ 673 525 65 ) zu überweisen.
§ 4 Besondere Pflichten des Auftragsgebers
- Der Auftragsgeber hat dafür Sorge zu tragen, das der Auftragsnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden., ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragsnehmers bekannt werden.
- Auf Verlangen des Auftragsnehmers hat der Auftragsgeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Der Auftragnehmer ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Auftragsgebers zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt besonders für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, telefonate, Mitteilungen, oder Handlungen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftragsgebers bearbeitet werden oder die der Auftragnehmer aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
- Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
§ 5 Schweigepflicht, Datenschutz
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, dabei ist es egal ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
- Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 6 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
De Auftragnehmer verpflichtet sich alle ihm zu Verfügung gestellten Geschäfts – und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesonders dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zu Verfügung gestellte Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.
§ 7 Haftung
- Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen werden keine Haftung übernommen.
- Keine Haftung wird übernommen für Leistungen von Partner – Unternehmen, für die der Auftragnehmer lediglich als Mittler auftritt ( z.B. Druckerzeugnisse, Printdesign, Übersetzungen )Hier haften die Partnerunternehmengemäß ihrer eigenen Vertagsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Woche nach deren Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat dann zunächst das Recht , die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Für Fälle der höheren Gewalt haftet der Auftragnehmer aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich.
§ 8 Sonstige Vereinbarungen
- Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.
- Der Auftraggeber erhält ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber vollinhaltlich anerkannt, was er mit seiner Unterschrift bestätigt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültigre Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand in allen Angelegenheiten ist Weikersheim
Weikersheim, den
Auftraggeber Auftragnehmer
Rolf Binninger
Fibu-Gastro-Service
Lessingstraße 28
97990 Weikersheim
Unterschrift Unterschrift